Die vierzigtägige Fastenzeit der römisch-katholischen Kirche
ist als österliche Bußzeit bestimmt. „Die Fastenzeit dauert von Aschermittwoch bis
zum Beginn der Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag.“ Ab Karfreitag bis
zur Osternachtfeier schließt sich das Osterfasten an,
nun nicht mehr als Bußübung, sondern als Trauerfasten zum Gedächtnis der Passion und
der Grabesruhe Christi vor der besonderen Festfreude des Auferstehungstages
Ostern. Die Fastenzeit gilt als geschlossene oder
„gebundene“ Zeit.
Die Anforderungen der katholischen Kirche an die Fastenpraxis
sind detailliert in der apostolischen Konstitution Paenitemini Papst Pauls VI. aus
dem Jahr 1966 geregelt. Neben der Beachtung besonderer Speisegebote werden auch
andere Formen der Askese und Buße empfohlen. Die Gläubigen sind
angehalten, das Gebet intensiver
zu pflegen und vermehrt an Gottesdiensten und
Andachten (etwa der Kreuzwegandacht) teilzunehmen. Ebenso sollen sie mehr Werke
der Nächstenliebe verrichten und Almosen geben.
Ein solches Bußwerk wird, wie auch eine spürbare finanzielle Spende, die in der
Fastenzeit gegeben wird, Fastenopfer genannt.
An den Fastensonntagen und Hochfesten,
die in die Fastenzeit fallen (etwa dem Josefstag oder
an Mariä Verkündigung) wird nicht gefastet.
Quelle: Wikipedia
Die Fastenzeit bedeutet auch, die Besinnung auf das
Wesentliche, die oft erst durch den Verzicht möglich wird. Wer sich nicht auf
ein fixes Element festlegen möchte, kann versuchen die 40 Tage sein Leben etwas
zu entschleunigen, sein Handeln zweimal zu überdenken und sich in sein
Gegenüber hineinzuversetzen.
Was man neben den ganzen Fastenvorsätzen nicht vergessen
darf: die Palmzweige müssen geschnitten und eingewässert werden, um sie an den
Osterfeiertagen zum Blühen zu bringen.
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